Psychotherapie in meiner Praxis

Welches Richtlinienverfahren wird angeboten?

Das angebotene Richtlinienverfahren ist die tiefenpsychologich fundierte Psychotherapie für Erwachsene. Was bedeutet das?

"Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie umfasst ätiologisch orientierte Therapieformen, mit welchen die unbewusste Psychodynamik aktuell wirksamer neurotischer Konflikte und struktureller Störungen unter Beachtung von Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand behandelt werden." (Quelle: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie, 2009)

Der therapeutische Prozess wird in diesem Verfahren durch konkrete Behandlungsziele geleitet und begrenzt. Vorgegangen wird in diesem Verfahren konfliktzentriert.

Mein Angebot bezieht sich auf die Behandlung von Erwachsenen. Als "erwachsen" gelten in diesem Fall Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte

Obwohl sich mein Angebot an alle erwachsenen Personen richtet, die an ihren Problemen arbeiten möchten, haben sich im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit gewisse Schwerpunkte herauskristallisiert. Diese Schwerpunkte liegen in der Arbeit mit Menschen mit Intelligenzminderung, sowie mit Personen aus dem autistischen Spektrum, sowie deren Angehörigen.

Wer übernimmt die Kosten der Behandlung?

Psychotherapie ist in Deutschland eine Leistung der Krankenkassen. Da ich jedoch eine Privatpraxis führe, wird Ihre Behandlung nur von ihrer Krankenkasse übernommen, wenn Sie privat versichert sind. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten, um zu klären, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Kosten einer Psychotherapie übernommen werden.

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Möglichkeit mittels Kostenerstattungsverfahren die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung erstattet zu bekommen. In diesem Fall gibt es jedoch einige Punkte zu beachten, um nicht auf den Behandlungskosten sitzen zu bleiben:

  • Wie vor jedem Neu-Beginn einer Psychotherapie, muss eine psychotherapeutische Sprechstunde besucht werde. Von dieser Regelung ausgenommen sind nur Klienten, welche innerhalt der letzten 12 Monate aufgrund einer psychischen Erkrankung stationär behandelt wurden.
  • Welche Nachweise Sie bei einem Antrag auf Kostenerstattung benötigen, variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Aus diesem Grund ist es sinnvoll sich zunächst bei der eigenen Krankenkasse zu informieren, welche Nachweise in ihrem Fall dem Antrag beilegen müssen.

Natürlich ist es ebenso möglich die Kosten der Behandlung selbst zu übernehmen.

 

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